
Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden und wird dann von der Krankenkasse übernommen. Der Arzt legt fest, ob eine logopädische Behandlung vonnöten ist und in welchem Umfang sie durchgeführt werden soll. (Einzel- oder Gruppentherapie, Behandlungszeit, Frequenz und Anzahl der Stunden).
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